Monatelang ist der vorhergehende Blog-Beitrag schon online, es war wohl kein gutes Jahr.
Um zunächst einmal die Gedanken vom März wieder aufzunehmen: Damals fand ich keine Zeit, die zitierte „Um-Himmels-Willen“-Folge noch irgendwo anzusehen. Der Sender war aber so freundlich, mir auf Anfrage das Drehbuch zuzusenden.
Den Beißreflex beim Aufschnappen des Dialogfetzens hätte ich mir sparen können. So seifenoperhaft das ganze Serien-Setup auch sein mag, das Thema „Cybermobbing“ wurde hier durchaus adäquat und zielgruppengerecht durchgespielt. Und der Polizistenkommentar, nachdem das Internet ein Paradies für Feiglinge sei, trifft eben genau die hier betrachtete Facette der Anonymität im Internet: eine böswilligen Aktion zur Herabsetzung einer anderen Person. Mit all den verworrenen Hintergründen und Gründen, die solch einem Ausraster gewöhnlich vorhergehen.
In der Anonymität des Internets verstecken sich Feiglinge, aber Schüchterne finden darin zugleich ihren Raum zum offenen Gedankenaustausch. Die Namenslosigkeit schützt Verbrecher, aber auch von verbrecherischen Regimen verfolgte Menschen. Nicht diese Ambivalenz ist wohl das Problem, sondern die Tatsache, dass bei der Diskussion darüber die Radikalpositionen so häufig den Ton angeben.